BÜV-ZERT Baustoffüberwachungs- und Zertifizierungsverband Baden-Württemberg e.V.
BAUSTOFFÜBERWACHUNGS- UND
ZERTIFIZIERUNGSVERBAND
BADEN-WÜRTTEMBERG

Aufgaben und Zweck

Der BÜV-ZERT Baden-Württemberg verfolgt zwei wesentliche Zielsetzungen:

Einerseits müssen die in den technischen Regeln hinterlegten Kundenerwartungen an Bauprodukte erfüllt und das Vertrauen in das Bauprodukt gesichert sein, andererseits gewinnt die verbandliche Betreuung bei der Umsetzung der Forderungen aus den technischeln Regeln unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten und Verfügbarkeit von Ausgangsstoffen eine immer grösser werdende Bedeutung.

Als Überwachungsverband sind wir an der Entstehung der technischen Regeln nicht beteiligt. Dies ist Aufgabe der Wirtschaftsverbände. Im Sinne unserer Zielsetzung erarbeiten wir in unseren Gremien praxisnahe Umsetzungsregeln und stellen Arbeitshilfen zur Verfügung.

Die Anforderungen an bauliche Anlagen und an Bauprodukte sind in der Landesbauordnung mit Grundsatz der vorbeugenden Schadensabwehr festgeschrieben:

Bauliche Anlagen sind so zu errichten, dass Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen nicht gefährdet werden. Bauprodukte müssen so beschaffen sein, dass die mit ihnen hergestellten baulichen Anlagen während einer angemessenen Zeitdauer die genannten Anforderungen erfüllen und gebrauchstauglich sind.

Um dies zu erreichen, werden Bauprodukte einer Qualitätssicherung unterzogen, deren wesentliche Elemente vorrgangig die werkseigene Produktionskontrolle durch den Produzenten nach Herstellungsnorm sowie die Fremdüberwachnung durch eine externe Stelle sind.

Fremdüberwachung bedeutet dabei die Überwachung des Herstellers durch eine unabhängige, anerkannte Stelle. Hierzu schließen die Hersteller mit dem BÜV-ZERT Baden-Württemberg einen Überwachungsvertrag ab.

Die in den Bundesländern tätigen Überwachungsverbände haben sich im Bundesüberwachungsverband zusammengeschlossen. Somit gelten bundesweit einheitliche

  • Überwachungs- und Zertifizierungsverfahren,

  • Auslegung der Vorschriften durch die Landesverbände,

  • Anforderungen zur Vergabe des Verbands- und Übereinstimmungszeichens sowie Ahndungen bei etwaigem Missbrauch und

  • die Interessensvertretung gegenüber nationalen und europäischen Stellen.

Rechtsgrundlagen sind je nach Bauprodukt die Landesbauordnung (LBO), das Bauproduktengesetz (BauPG), die Bauproduktenverordnung, die vom Deutschen Institut für Bautechnik herausgegebene Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB), die Technischen Lieferbedingungen für den Straßenbau (eingeführt vom Bundesministerium für Vekehr, Bau- und Wohnungswesen) oder privatrechtliche Festlegungen (z. B. durch die Deutsche Bahn AG). Der BÜV-ZERT BaWü e.V. ist zur Ausübung seiner Tätigkeiten vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) anerkannt und von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) als Konformitätsbewertungsstelle (KBS) nach DIN EN ISO/IEC 17065:2013-01 mit flexiblem Geltungsbereichs akkreditiert (Freiheitsgrad 1). Eine flexible Akkreditierung stellt sicher, dass wir immer nach dem aktuellen Stand der Technik, also nach den aktuellsten Normen arbeiten und eine Änderung nach Erscheinen einer aktualisierten Norm kurzfristig umsetzen können.

Den DIBt-Notifizierungsbescheid finden Sie unter https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/nando/index.cfm?fuseaction=notification.html&ntf_id=283169&version_no=4 (Link bitte kopieren).

Der Anerkennungsbescheid der DAkkS ist unter https://www.dakks.de/de/akkreditierte-stelle.html?id=D-ZE-18143-01-00 (Link bitte kopieren) einsehbar.